Wer kennt es nicht? Nach langer Suche findet sich endlich ein Parkplatz in fußläufiger Nähe zum Ziel. Nicht immer kann man diesen Parkplatz aber zeitlich unbegrenzt nutzen. Befindet sich am gewählten Parkplatz ein Hinweisschild, das die maximale Parkdauer begrenzt, muss der Fahrer eine Parkscheibe im Auto auslegen. Für die Nutzung einer Parkscheibe schreibt die Straßenverkehrsordnung einige Rahmenbedingungen vor, unter Anderem auch das Aussehen der Parkuhren.
Seit 2005 sind zusätzlich zu den kleinen blauen Plastikkärtchen auch elektronische Parkscheiben zugelassen. Diese digitale Parkscheibe wird einmalig an der Windschutzscheibe befestigt und registriert durch Bewegungssensoren, wenn das Auto für eine längere Zeit abgestellt wird. Die Parkscheibe schaltet sich dann automatisch ein. Dies hat den großen Vorteil, dass man im hektischen Alltag das Einstellen und Platzieren der Parkscheibe nicht vergisst und kein Bußgeld riskiert.
Wie vermeidet man ein Bußgeld?
Um ein Bußgeld wegen Falschparkens zu vermeiden, ist es wichtig, dass man nur zu automatischen Parkscheiben mit Zulassung greift. Andernfalls wird die digitale Parkscheibe vom Ordnungsamt ggf. nicht akzeptiert und es fällt eine Strafe an. Es gibt gesetzlich zugelassene Parkscheiben von renommierten Marken, wie beispielsweise die Needit Park Lite oder Park Mini. Nicht erlaubt ist die Verwendung einer Parkscheiben-App für das Smartphone oder gar ein selbstgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit.
Aber wo genau muss die elektronische Parkscheibe platziert werden? Die digitale Parkscheibe muss von außen gut sichtbar im Auto platziert werden. Genauer ist es in der StVO nicht definiert. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir jedoch die Anbringung an der Frontscheibe. Der Blick der kontrollierenden Personen fällt dort gewohnheitsmäßig zuerst hin.
Fahren Sie ein sehr großes Auto, achten Sie darauf, die elektronische Parkscheibe möglichst weit unten an der Scheibe anzubringen, damit die Anzeige auch für kleinere Personen lesbar bleibt. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Fensterscheiben nicht zu stark verschmutzt sind. Ist die Parkscheibe nicht gut lesbar, haftet der Fahrer.